Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und
HAUSBOOTVERMIETUNG BEETZSEE GBR
ZUR ABLAGE
14778 RADEWEGE
TELEFON 015255275725
TELEFAX 03917217752
WWW.VERMIETUNG-HAUSBOOT.DE
info(at)vermietung-hausboot.de
POSTANSCHRIFT:
SCHWIESAUSTRASSE 4
39124 MAGDEBURG
IBAN: D E 0 3 8 1 0 9 3 2 7 4 0 0 0 2 2 1 0 9 7 5
GESCHÄFTSFÜHRER: HENDRIK HANISCH
Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der zwischen Hausbootvermietung
Beetzsee GbR als Vermieter (im Chartervertrag Vercharterer genannt) und dem Mieter (im
Chartervertrag Charterer genannt) abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Mieter diese
Bedingungen für sich und seine Mitreisenden an.
Mietvertrag:
Der Chartervertrag gilt als vollends abgeschlossen, wenn dem Vermieter ein vom Mieter
unterschriebener Vertrag vorliegt. Der Vermieter behält sich vor, von einer Reservierung
zurückzutreten, wenn ihm 14 Tage nach Zustellen des Vertrages dieser nicht unterzeichnet zurück
gesandt oder die Anzahlung innerhalb des im Chartervertrag angegebenen Zeitraums nicht
eingegangen ist. Tritt der Mieter vom Chartervertrag zurück, so besteht seinerseits eine
Schadenersatzpflicht von 50 % des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 14. Tag vor Reisebeginn und 100
% des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 7. Tag vor Reisebeginn. Bei Rücktritt bis zum 14. Tag vor
Reisebeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 20% des Mietpreises des Mietpreises erhoben.
Können die Boote für den stornierten Zeitraum anderweitig vermietet werden, besteht keine Pflicht zur
Schadenersatzleistung durch den Mieter. Der Charterpreis ist, wenn nicht ausdrücklich im
Chartervertrag anders geregelt, zur Hälfte 10 Tage nach Vertragsabschluss, der Restbetrag 10 Tage
vor Antritt der Reise fällig. Die Kaution in Höhe von 500,00€ muss am Standort Demmin und
Neustrelitz bei Charterbeginn in bar hinterlegt werden. Wenn ein Hausbbot in Radewege gemietet
wird, ist die Kaution mit der Mietzahlung zu überweisen.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei nicht durch ihn verschuldeten Nichtverfügbarkeiten
ein Ersatzboot zur Verfügung zu stellen. Ist es dem Vermieter nicht möglich, ein Ersatzboot zu stellen,
ist der Vermieter berechtigt, die Bestellung rückgängig zumachen. Der Mieter erhält in diesem Fall
seine bis dahin geleisteten Mietzahlungen zurück.
Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Allgemeines:
Für die Nutzung der Boote gilt die Binnenschifffahrt Sportboot-Vermietungsverordnung. Diese ist
Bestandteil der sich an Bord befindlichen Bordmappe. Die Vermietung der Boote erfolgt nur an
Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren. Die Benutzung der Boote erfolgt auf eigene Gefahr.
Für Nichtschwimmer und Kinder unter 8 Jahren ist das Tragen von geeigneten Schwimmwesten
Pflicht. Rettungsmittel (Schwimmwesten und Rettungsringe) sind ausschließlich für den Notfall und
dürfen nicht anderweitig benutzt werden. Schäden an Boot und Ausrüstung, die die Seetüchtigkeit des
Bootes nicht beeinträchtigen und die Nutzung des Bootes weiterhin ermöglichen, berechtigen nicht zur
Minderung oder zum Rücktritt. Weder Havarie noch Unfall oder Wettereinflüsse berechtigen den
Mieter zu einer Preisminderung oder zu Schadenersatz. Wird ein Unfall oder eine Havarie selbst
verschuldet, wird ein Hilfeeinsatz angefordert, ist ein Stundensatz von 80,00€ zu entrichten.
Übernahme und Rücknahme der Boote:
Die Übernahme erfolgt zu der im Mietvertrag vereinbarten Zeit. Für eine Abweichung von mehr als 2
Stunden von der vereinbarten Zeit kann der Vermieter eine Aufwandentschädigung von 20,00 EUR
pro Stunde berechnen. Bei Übernahme des Bootes ist von Vermieter und Mieter gemeinschaftlich
das Inventar und der Zustand des Bootes an Hand einer Checkliste zu überprüfen. Das Boot wird in
charterbereitem Zustand und gereinigt übergeben. Die Rückgabe der Boote muss zum vereinbarten
Zeitpunkt erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden. Eine
vorzeitige Rückgabe ist nur nach vorheriger Absprache möglich und berechtigt nicht zur
Rückforderung oder Minderung des Mietpreises.
Das Boot ist vollständig (wie in der Checkliste vermerkt) und gereinigt (besenrein und Geschirr abgewaschen)
sowie nach Entleerung des Fäkalientankes (bei Nichterledigung sind 60,00€ zu entrichten) zurückzugeben.
Kosten für verbrauchten Treibstoff, Grillkohle, Grillpaste und Kosten für Verluste an Material müssen vom
Mieter sofort durch Barzahlung beglichen werden. Wenn die Kaution zur Begleichung nicht ausreicht,
erfolgt Rechnungsstellung. Der Mieter hat den noch ausstehenden Betrag innerhalb 10 Tage nach
Rechnungszugang zu begleichen. Die Preise für Material und Schäden sind, soweit voraussehbar, in der
Bordmappe einsehbar. Die Kosten für den Hafenmeister und die Endreinigung (99€), sind am Tag der
Anreise vor Ort in bar zu zahlen.
Der Mieter erklärt ausdrücklich:
– keine Veränderungen am Boot und der Ausrüstung vorzunehmen.
– Boot und Ausrüstung pfleglich zu behandeln, als sei es sein Eigentum.
– die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
– die Bootsmannschaft sicher zu führen.
– An- und Abmeldungen in Sportboothäfen und anderen Anlegeplätzen vorzunehmen.
– sich mit dem Revier vertraut zu machen.
Haftung:
Die Boote sind zu folgenden Konditionen versichert: Haftpflichtversicherung 1,5 Millionen € für
Personenschäden; 500.000 € für Sachschäden und 50.000 € für Vermögensschäden.
Der Abschluss der vorgenannten Versicherung führt zu keiner Haftungsfreistellung des Mieters für
Schäden, die nicht von der Versicherung ersetzt werden oder durch grobe Fahrlässigkeit an dem
Charterboot entstanden sind. Für Handlungen und Unterlassungen des Mieters, für die er von dritter
Seite haftbar gemacht wird, hält der Mieter den Vermieter von allen privat- und strafrechtlichen Folgen,
auch von allen Kosten und Rechtsverfolgungen frei. Persönliches Eigentum des Mieters unterliegt
nicht dem Versicherungsschutz. Der Mieter übernimmt das Charterboot auf eigene Verantwortung.
Der Mieter haftet für alle Personen an Bord. Der Vermieter haftet weder für ihn, noch für andere
Personen an Bord. Die Bedingungen des Versicherers sind Bestandteil dieses Vertrages und können
auf Wunsch angefordert werden. Der Mieter ist verpflichtet, dem Versicherer sämtliche Auskünfte zu
einem möglichen Schadensfall zu erteilen.
Wir empfehlen eine zusätzliche private Haftpflicht für Motorboote oder eine Skipperhaftpflicht (z.B.
beim ADAC) abzuschließen, um für mögliche selbstverschuldete Schäden abgesichert zu sein.
Sonstiges:
Das Fahren bei Nacht (die Zeit zwischen kalendarischem Sonnenuntergang und Sonnenaufgang), bei
Sichtweiten unter 2000 m und bei Windstärke 4Bft oder höher ist verboten. Das Grillen ist nur mit dem
bootseigenen Grill und auf der Terrasse erlaubt. Der Umgang mit offenem Feuer an Bord und das
Rauchen im Haus sind verboten. Haustiere sind gegen Gebühren erlaubt. Das Benutzen des Daches
als Sonnendach ist aus Sicherheitsgründen nicht vorgesehen.
Das Boot ist nicht zu führen von Personen, die infolge körperlicher und geistiger Mängel oder des
Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel an der sicheren Führung des
Bootes erkennbar behindert sind. Das Boot ist nicht zu Führen von Personen unter 18 Jahren. Der
Mieter hat darauf zu achten, dass die Zahl der zugelassenen Personen nicht überschritten wird. Der
Mieter hat darauf zu achten, dass keine Gegenstände und Abfälle ins Wasser gelangen, keine
Uferpflanzen beschädigt werden und Tiere in ihrem Lebensraum nicht mutwillig beeinträchtigt werden.
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ausrüstung den Bedingungen entsprechend sicher
verstaut ist. Die Vorderplattform sollte während der Fahrt von allen spritzwassergefährdeten
Gegenständen geräumt werden. Der Mieter hat sich beim Führen des Bootes umsichtig gegenüber
anderen Wassersportlern zu verhalten und einen genügenden Sicherheitsabstand zu wahren. Den
Segel- und Muskelkraft bewegten Booten sowie der Fahrgast- und Berufsschifffahrt ist in jedem Fall
die Vorfahrt zu gewähren. Beim Befahren ufernaher Bereiche und außerhalb des gekennzeichneten
Fahrwassers ist dringend darauf zu achten, den Gewässergrund nicht zu berühren. Das Aufsetzen
des Bootes zum Anlegen im Uferbereich ist verboten. Verlässt der Mieter das Boot an einem anderen,
als dem vereinbarten Zielort, gleich aus welchem Grund, so trägt der Mieter alle Kosten, die durch die
Rückführung und Verspätung des Bootes entstehen. Der Mieter verpflichtet sich, das Boot nicht an
Dritte zu überlassen. Der Chartervertrag gilt als grundsätzlich verlängert bis zur Rückgabe des Bootes.
Bei Kollisionen und Havarien oder sonstigen außergewöhnlichen Vorkommnissen sind der Vermieter
und die zuständige Wasserschutzpolizei unverzüglich telefonisch zu informieren. Bei Schäden an
Personen oder am Boot fertigt der Mieter eine Niederschrift darüber an und sorgt für Bestätigung der
Wasserschutzpolizei, des Schleusenwartes, Fischers, Hafenmeisters oder des Unfallgegners.
Reparaturen von entstandenen Schäden dürfen nur nach telefonischer Genehmigung durch den
Vermieter vom Mieter beseitigt oder in Auftrag gegeben werden. Das Boot ist zu Ihrer Sicherheit mit
einen C-Track ausgerüstet.